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Beitragsordung

Aufgrund § 6 der Vereinssatzung erlässt die Vorstandschaft des SV Kottgeisering folgende Beitragsordung.

(Stand 31.07.2017)

Art. 1

In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Zeit gültigen Beiträge des Hauptvereins und der einzelnen Abteilungen (die einen Spartenbeitrag erheben) und die umlagefähigen Sportverbandsgebühren sowie deren Abbuchungstermine festgelegt:

 

Übersicht der Mitgliedsbeiträge

(Stand 01.01.2017) (Jährliche Abbuchung)

 

Basismitgliedschaft pro Jahr

Betrag
Einzugstermin
Erwachsene
€ 64,-
Januar
Passives Mitglied
€ 47,-
Januar
Person mit einem Handicap
€ 47,-
Januar
Kinder bis 14 Jahre
€ 35,-
Januar
Jugendliche ab 15 Jahre
€ 40,-
Januar
Schüler, Azubis & Studenten
€ 47,-
Januar
Familien
€ 120,-
Januar

 

Spartenbeitrag für Tennis

Betrag
Einzugstermin
Erwachsene
€ 106,- | € 52,- *
Mai
Ehepaare (pro Partner)
€ 82,- | € 42,- *
Mai
Familie (2 Erwachsene + Kinder) gesamt
€ 160,- | € 80,- *
Mai
Kleinfamilie (1 Erwachsener + Kinder) gesamt
€ 75,- | € 52,- *
Mai
Kinder bis 15 Jahre
€ 20,-
Mai
Jugendliche 15 - 18 Jahre
€ 40,- | € 22,- *
Mai
Auszubildende / Studenten
€ 56,- | € 32,- *
Mai
Passives Mitglied
€ 25,-
Mai
* Mitgliedsbeitrag im 1. Jahr

 

Spartenbeitrag für Turnen

Betrag
Einzugstermin
Erwachsene (inkl. Kurse Kategorie A*)
€ 50,-
Juli
Jugendliche (inkl. Kurse Kategorie A*)
€ 25,-
Juli
Kinder (inkl. Kurse der Kategorie A*)
€ 20,-
Juli
Familienbeitrag (inkl. Kurse Kategorie A*)
Eltern + alle nicht volljährige Kinder
€ 90,-
Juli
Zuschlag für Kurse der Kategorie B*
€ 37,-
Juli
* Kategorie A: Damengymnastik, Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen, Tanzen ab 6 und 10 Jahre, Fit ab 50, Body-Fit, Akrobatik Tanz Turnen, Tischtennis ab 6 Jahren. | ** Kategorie B: Gesundheitsvorsorge, Zumba, Modern Jazzdance ab 16 Jahren (NoNames)

 

Spartenbeitrag für Sportschützen

Betrag
Einzugstermin
Erwachsene Schützenversicherung
€ 11,90
Januar
Junioren 18 bis 21 Jahre Schützenversicherung
€ 9,60
Januar
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Schützenversicherung
€ 6,-
Januar
Schießabend Erwachsene
€ 2,50
Januar
Schießabend Jugendliche
€ 1,50
Januar
 

 

Art. 2

Bei Vereins- oder Abteilungseintritt nach dem 30.06. beträgt die Beitragshöhe für das laufende Jahr 50 % der unter Art. 1 genannten Sätze. Bei Eintritt nach dem 01.11. eines laufenden Jahres werden keine Vereinsbeiträge für das laufende Jahr mehr erhoben.

Die Kündigung der Mitgliedschaft, muss satzungsgemäß bis spätestens zum 30.11. des Jahres beim SVK eingehen. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31.12. des Jahres. Für das laufende Jahr erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Können Trainings- oder Sportangebote wegen Ausfall einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters vorübergehend nicht stattfinden, führt dies bei einem aus diesem Grund ausgesprochenen Vereinsaustritt ebenfalls zu keiner Beitragsrückerstattung.

 

Art. 3

Die Mitglieder haben dem Verein eine Einzugsermächtigung von einem gültigen Giro-Konto zu erteilen. Eine Änderung der Bankverbindung muss dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden.

Bank-Gebühren, die dadurch entstehen, dass der Verein Beiträge von einem nicht mehr existenten oder nicht gedeckten Konto des Mitgliedes nicht einziehen kann, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Für die dem Verein dadurch entstehenden Aufwendungen wird dem Mitglied außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 5,-- €  berechnet. Diese Zusatzgebühren werden zusammen mit dem fälligen Beitrag vom Konto des Mitgliedes abgebucht, ansonsten  im Rahmen eines erforderlichen Mahnverfahrens geltend gemacht.

 

Art. 4

Ermäßigte Beiträge können nur auf schriftlichen Antrag und ggf. mit einem entsprechenden Nachweis gewährt werden. Der Wegfall eines Ermäßigungsgrundes ist dem Verein unaufgefordert mitzuteilen.

 

Diese Beitragssatzung wurde von der Vorstandschaft am 14.11.2011 beschlossen und durch Aushang am 20.11.2011 im Vereinsschaukasten den Mitgliedern bekannt gemacht.

Sie ist damit für alle Mitglieder verbindlich und  ersetzt die Beitragsordnung vom 03.05.2011.